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Informationen zur Stiftung

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine Organisation ohne Mitglieder, welche mit dem Ertrag ihres Vermögens (das Stiftungskapital) einen klaren Verwendungszweck (Stiftungszweck) fördert.

Mit der Gründung der Stiftung des Posaunenwerks Braunschweig im Jahr 2013 wurde die Möglichkeit geschaffen, die gute Struktur im Posaunenwerk zukunftsfest zu machen.

Der Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist nach § 2 unserer Satzung die Förderung der Posaunenchorarbeit auf dem Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig.

Die Stiftung unterstützt die Personalkosten der Ausbildungsinitiative (AI). Die AI ist einer der wichtigsten Pfeiler der Nachwuchsarbeit im Posaunenwerk Braunschweig. Inhaltlich ist Bildungsreferent Ronald Schrötke für die AI zuständig. Er begleitet Vorbereitung, Start und Durchführung von Anfängergruppen, bietet Seminare an und leitet das Junge Blech, ein Angebot für junge Bläser, die bereits in einem Posaunenchor spielen. Viele der Angebote befinden sich im Jahresprogramm des Posaunenwerks Braunschweig. Der Bildungsreferent arbeitet eng mit dem Posaunenwerk Braunschweig zusammen.

Das Stiftungskapital

Das Stiftungskapital bleibt für immer erhalten. Die Erträge aus diesem Stiftungskapital werden jährlich ausgeschüttet und werden für den oben genannten Stiftungszweck ausgeschüttet. Jeder gestiftete Betrag hilft dauerhaft. Wir dürfen uns auch über ein erstes Testament freuen, in dem die Stiftung Posaunenwerk zum Erben eingesetzt wurde.

Seit dem November 2024 beträgt das Stiftungskapital über 456.000 €.

Wie kann ich stiften?

Ganz bequem online, einfach hier klicken. Jeder gestiftete (d.h. an die Stiftung überwiesene) Betrag gelangt in das Stiftungskapital und bleibt für immer dort erhalten. Die Erträge daraus werden jährlich ausgeschüttet. Jeder Stifter erhält eine Bescheinigung über die Geldzuwendung für die eigene Steuererklärung. Zuwendungen in das Stiftungskapital sind bis zu einem Betrag von einer Million Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zu einem Betrag von zwei Million Euro) in einem Zeitraum von zehn Jahren steuerlich abzugsfähig.

Doch nicht nur bei der Einkommensteuer ergeben sich im Falle einer Zuwendung positive steuerliche Auswirkungen. Im Todesfall kann es zu einer Erbschaftsteuerminderung kommen, wenn man in seinem Testament die Stiftung als Erbin eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht hat.

Kontonummer: Stiftung Posaunenwerk Braunschweig
IBAN: DE50 2709 2555 5805 8010 00
BIC:   GENODEF1WFV         


Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat wird vom Posaunenrat gewählt. Der Stiftungsrat ist ein Kontrollgremium und überwacht den Stiftungsvorstand. Die aktuellen fünf Mitglieder des Stiftungsrates sind:

1. Elisabeth Hauenschild, Achim
2. Martin Jaenicke, Braunschweig
3. Dirk Ottensmeier, Wolfenbüttel
4. Jens Paret, Landesobmann, Hondelage
5. Nina Justen, Wolfenbüttel

Der Stiftungsvorstand

Im Dezember 2023 wurde vom Stiftungsrat für die Jahre 2024-2026 der neue Stiftungsvorstand gewählt. Der Geschäftsführer der Stiftung ist qua Amt der Landesposaunenwart, dieser ist ein geborenes Mitglied und wird nicht gewählt.

Somit setzt sich der aktuelle Vorstand wie folgt zusammen:
1. Sebastian Harras (Geschäftsführer)
2. Timo Heßler (Vorsitzender)
3. Ines Schwartz-Hoffmeister (stellvertr. Vorsitzende)

 

Satzung zum Download

Steuerliche Bonifizierung

Übrigens:
Wer Steuern sparen und mit seinem Geld etwas Gutes tun möchte, hat über die Stiftung die Möglichkeit große Anteile als „Bonifizierung“ (oder Rückerstattung) vom Staat zu erhalten, da bei der  Verrechnung mit der Lohn-, Einkommenssteuer ja die „hochprozentigen“ Anteile gegengerechnet werden.
Da fließt der Stiftung etwas zu und dem Stifter/der Stifterin etwas zurück. Das gilt auch im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer.
Durchrechnen lohnt sich – je mehr man gibt, umso mehr kommt zurück  :-) und aus dem,  was im Stiftungsgrundstock liegt wird immer und immer wieder gutes in die Arbeit für die Posaunenchöre fließen.

Broschüre "Erben und Vererben"